Auf dieser Seite
- Zwei Fragen, die oft vermischt werden
- Der rechtliche Befund
- Die Sperrliste: wir haben beide geprüft
- Werbung für Rainbet ist in der Schweiz verboten
- Und du als Spieler?
- Was dir konkret fehlt
- Steuern: der verbreitetste Irrtum
- Unsere Erfahrungen mit der Plattform: was dafür spricht
- Die Anjouan-Lizenz, ehrlich bewertet
- Unser Urteil und unsere Bewertung
- Wenn Glücksspiel zum Problem wird
Rainbet Erfahrungen aus der Schweiz: Test, Bewertung und Rechtslage
Diese Seite ist unser Testbericht zu Rainbet aus Schweizer Sicht — Erfahrungen mit der Plattform selbst und die rechtliche Bewertung, beides getrennt behandelt. Die kurze Antwort besteht aus zwei Teilen, die man auseinanderhalten muss.
Legal in der Schweiz: nein. Rainbet hat keine schweizerische Konzession und keine Bewilligung der interkantonalen Behörde. Und es bleibt nicht bei der formalen Feststellung: rainbet.com steht seit dem 25. November 2025 auf der Sperrliste der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa), weshalb Schweizer Providerinnen den Zugang gesetzlich vorgeschrieben sperren.
Betrügerisch: nach allem Überprüfbaren nein. Die hauseigenen Spiele sind nachrechenbar fair, die Drittanbieter-Spiele laufen auf zertifizierten Generatoren der Studios, und Auszahlungen gehen schnell raus.
Diese Seite begründet beide Teile mit den Gesetzesartikeln und mit den amtlichen Dokumenten, die wir selbst geprüft haben — Stand 15. Oktober 2026. Wir schreiben hier nichts ab, was auf anderen Glücksspielseiten steht.
Zwei Fragen, die oft vermischt werden
«Ist das legal?» und «Werde ich hier abgezockt?» sind verschiedene Fragen mit verschiedenen Antworten, und wer sie zusammenwirft, kommt bei beiden zum falschen Ergebnis.
Ein Anbieter kann sauber arbeiten und trotzdem nicht bewilligt sein — das ist bei Rainbet in der Schweiz der Fall. Umgekehrt gibt es lizenzierte Anbieter, mit denen man Ärger hat. Die Lizenzfrage entscheidet darüber, welche Schutzmechanismen und welche Ansprechstellen du hast; die Seriositätsfrage darüber, ob das Spiel selbst und die Auszahlung funktionieren.
Wir beantworten beide getrennt, und wir tun es, obwohl diese Seite Geld damit verdient, wenn Leute bei Rainbet landen. Wenn der ehrliche Befund gegen eine Empfehlung spricht, dann steht er trotzdem hier.
Der rechtliche Befund
Grundlage ist das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Es teilt den Markt in zwei Zuständigkeiten, und Rainbet fällt in beide.
Casino: dreifach gefiltert
Art. 5 Abs. 1 BGS: «Wer Spielbankenspiele durchführen will, braucht eine Konzession.» Art. 5 Abs. 2 stellt klar, dass diese Konzession zunächst nur den Betrieb innerhalb der Spielbank erlaubt und «zusätzlich erlauben» kann, online durchzuführen. Diese Erweiterung erteilt nach Art. 9 BGS der Bundesrat. Und nach Art. 16 Abs. 1 BGS braucht die Konzessionärin «für jedes Spielbankenspiel, das die Konzessionärin durchführt, … eine Bewilligung der ESBK».
Drei Hürden also: Konzession, Online-Erweiterung durch den Bundesrat, Einzelbewilligung pro Spiel durch die ESBK. Online-Casino ist in der Schweiz damit das Geschäft einer Handvoll konzessionierter Schweizer Spielbanken — niemand sonst darf, egal mit welcher ausländischen Lizenz.
Sportwetten: die andere Schiene
Nach Art. 3 Bst. c BGS sind Sportwetten Geldspiele, «bei denen der Spielgewinn abhängig ist von der richtigen Vorhersage des Verlaufs oder des Ausgangs eines Sportereignisses». Nach Art. 3 Bst. e BGS sind Grossspiele «Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, die je automatisiert oder interkantonal oder online durchgeführt werden». Online-Sportwetten sind also Grossspiele — und Art. 21 BGS ist denkbar knapp: «Wer Grossspiele veranstalten will, braucht eine Bewilligung der interkantonalen Behörde.»
Rainbet hat weder Konzession noch Konzessionserweiterung noch ESBK-Spielbewilligungen noch eine Gespa-Bewilligung. Betrieben wird die Plattform von RBGAMING N.V. unter einer Lizenz des Anjouan Gaming Board (Union der Komoren). In der Schweiz ist sie damit in beiden Bereichen «nicht bewilligt».
Die Sperrliste: wir haben beide geprüft
Hier liegt der Unterschied zu den meisten Märkten, über die wir schreiben — und der Punkt, an dem wir nicht auf Zweitquellen vertrauen wollten.
Art. 86 Abs. 1 BGS: «Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen ist zu sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind.» Nach Art. 86 Abs. 3 führen «die ESBK und die interkantonale Behörde … jeweils eine Sperrliste betreffend die Angebote in ihrem Zuständigkeitsbereich». Nach Art. 86 Abs. 4 sperren «die Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang zu den Spielangeboten, die auf einer der Sperrlisten aufgeführt sind».
Wir haben beide amtlichen Listen in der jeweils aktuellen Fassung vom 25. August 2026 heruntergeladen und durchsucht:
| Liste | Zuständigkeit | Umfang | rainbet.com |
|---|---|---|---|
| ESBK-Sperrliste | Spielbankenspiele | über 3’400 Domains | nicht enthalten |
| Gespa-Sperrliste | Grossspiele (Lotterien, Sportwetten) | rund 890 Domains | enthalten — Sperrverfügung 25.11.2025 |
Der Eintrag steht dort in der alphabetischen Reihe zwischen raffall.com und rajabets.com, in der Spalte «Gesperrte Domainnamen», mit dem Datum der Sperrverfügung in der zweiten Spalte. Die Gespa-Liste nennt als Grundlage ausdrücklich «Artikel 86 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele sowie Artikel 88 ff. der Verordnung über Geldspiele».
Warum auf der einen Liste und nicht auf der anderen?
Das ist kein Widerspruch, sondern die Arbeitsteilung der beiden Aufsichten. Die ESBK ist für Spielbankenspiele zuständig, die Gespa für Grossspiele — und Online-Sportwetten sind Grossspiele. Rainbet wurde also über die Wett-Seite erfasst, nicht über das Casino.
Entscheidend ist, was daraus folgt. Weil Art. 86 Abs. 4 BGS auf «einer der Sperrlisten» abstellt, genügt ein einziger Eintrag — und gesperrt wird die Domain, nicht ein einzelner Spielbereich. Das Casino ist damit mit gesperrt, obwohl die ESBK es nicht gelistet hat.
Was das praktisch bedeutet
Über einen gewöhnlichen Schweizer Anschluss erreichst du rainbet.com in der Regel nicht, mobil so wenig wie am Festnetz, weil die Sperre bei der Providerin ansetzt. Technisch läuft sie meist über DNS und ist damit umgehbar. Das ist eine technische Feststellung und kein Ratschlag: An der Rechtslage ändert eine Umgehung nichts, und an den fehlenden Schutzmechanismen schon gar nichts — im Gegenteil, sie sind der Grund, weshalb die Sperre überhaupt existiert.
Werbung für Rainbet ist in der Schweiz verboten
Dieser Abschnitt betrifft uns selbst, und er gehört deshalb ausdrücklich hierher.
Art. 74 Abs. 3 BGS ist ein Satz: «Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten.» Und Art. 131 Abs. 1 Bst. b BGS macht daraus eine Strafnorm: Mit Busse bis zu 500’000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich «Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele macht». Nach Art. 131 Abs. 2 sind «Versuch und Gehilfenschaft … strafbar». Die Norm richtet sich an jeden, der wirbt — nicht nur an den Betreiber.
Für die Betreiberseite ist der Rahmen noch enger: Art. 130 Abs. 1 Bst. a BGS stellt das Durchführen, Organisieren oder Zur-Verfügung-Stellen von Spielbanken- oder Grossspielen ohne die nötigen Konzessionen oder Bewilligungen unter Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung nach Abs. 2 bis zu fünf Jahren.
Wir nennen das hier, weil eine Seite, die über die Rechtslage eines Marktes schreibt, auch ihre eigene Position offenlegen sollte. Diese Ausgabe ist ein unabhängiger Ratgeber, der die Sperre und ihre Gründe benennt, statt sie zu verschweigen.
Und du als Spieler?
Du machst dich nicht strafbar. Wir haben den gesamten Strafkatalog des BGS durchgesehen — Art. 130 (Verbrechen und Vergehen) und Art. 131 (Übertretungen) mit allen Buchstaben a bis h. Erfasst werden: Durchführen und Organisieren ohne Konzession, Bereitstellen technischer Mittel, Erschleichen einer Konzession, Werbung für nicht bewilligte Geldspiele, Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen, Spielenlassen von Minderjährigen oder gesperrten Personen, Verletzung von Sorgfaltspflichten gegen Geldwäscherei und Weiterverkauf von Teilnahmen.
Eine Strafnorm für das Teilnehmen an einem nicht bewilligten Geldspiel enthält das Gesetz nicht. Das ist eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung: Das BGS nimmt Anbieter und Werbende ins Visier und behandelt Spielende als die zu schützende Seite — konsequent dazu passt der Blockierungsmechanismus, der den Zugang erschwert, statt die Nutzung zu bestrafen.
Dass du strafrechtlich aussen vor bist, ist allerdings kein Freibrief. Die Folgen liegen woanders, und sie sind real.
Was dir konkret fehlt
Das ist der eigentliche Preis, und er besteht nicht aus Bürokratie, sondern aus Mechanismen, die bei einem konzessionierten Anbieter greifen und hier nicht.
Die Spielsperre wirkt nicht. Die Spielsperre nach Art. 80 BGS verpflichtet Schweizer Spielbanken und bewilligte Grossspiel-Veranstalterinnen. Rainbet ist an diese Sperrdatei nicht angeschlossen. Wer sich hat sperren lassen, um aus dem Glücksspiel herauszukommen, findet bei einem nicht bewilligten Angebot keine Hürde. Das ist der gravierendste Punkt dieser ganzen Seite, deutlich wichtiger als jede Bonusbedingung.
Keine Aufsicht. Weder ESBK noch Gespa beaufsichtigen Rainbet. Niemand prüft die Auszahlungspraxis, die Bonusbedingungen oder die Behandlung von Beschwerden.
Keine Schweizer Sorgfaltspflichten. Die besonderen Pflichten für online durchgeführte Spiele nach Art. 68 BGS und das Sozialkonzept, das eine Veranstalterin nach Art. 22 Bst. h BGS vorweisen muss, binden Rainbet nicht.
Keine Schlichtungsstelle. Streitet man über eine zurückgehaltene Auszahlung oder eine Bonusauslegung, gibt es in der Schweiz keine Stelle, die zuständig wäre. Die Durchsetzung gegen eine Gesellschaft mit Sitz auf den Komoren ist aufwendig und im Ergebnis unsicher.
Keine Steuerfreiheit. Siehe unten — es ist der Punkt, der am häufigsten falsch erzählt wird.
Steuern: der verbreitetste Irrtum
«Casino-Gewinne sind in der Schweiz bis über eine Million steuerfrei» — der Satz stimmt, aber nur für zugelassene Angebote, und daran scheitert er hier.
Art. 24 Bst. i DBG stellt Gewinne steuerfrei, die «in Spielbanken mit Spielbankenspielen erzielt werden, die nach dem Geldspielgesetz … zugelassen sind». Art. 24 Bst. i^bis DBG stellt «die einzelnen Gewinne bis zum Betrag von 1’071’000 Franken aus der Teilnahme an Grossspielen, die nach dem BGS zugelassen sind, und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen, die nach dem BGS zugelassen sind» steuerfrei.
Rainbet ist nicht zugelassen. Der Freibetrag greift nicht. Das Merkblatt der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz formuliert es unmissverständlich: Geldspielgewinne aus Grossspielen und aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen, «die ohne Bewilligung bzw. Konzession durchgeführt werden, sind vollumfänglich steuerbar, d.h. der Freibetrag kommt nicht zur Anwendung».
Drei Folgen:
- Steuerbar ab dem ersten Franken, zu ordentlichen Einkommenssteuersätzen — nicht zu einem Sondersatz.
- Keine Verrechnungssteuer, aber Deklarationspflicht. Die 35 % nach Art. 13 Abs. 1 Bst. a VStG zieht ein schweizerischer Veranstalter ab. Rainbet sitzt nicht in der Schweiz, es wird nichts abgezogen — du deklarierst selbst.
- Einsatzkosten abziehbar: 5 % des Gewinns, beim Bund höchstens 5’400 Franken; kantonal abweichend.
Die Bundesregeln gelten überall gleich, die kantonalen Steuergesetze nicht. Bei grösseren Beträgen klärst du das mit deiner kantonalen Steuerverwaltung. Wir sind ein Ratgeber, keine Steuerberatung.
Unsere Erfahrungen mit der Plattform: was dafür spricht
Fairness heisst, auch das zu nennen — und es ist nicht wenig.
Die Originals sind nachrechenbar fair. Plinko, Mines, Dice, Crash und Limbo laufen provably fair: Der Server-Seed wird vor der Runde als Hash veröffentlicht und danach offengelegt, sodass du selbst überprüfen kannst, dass das Ergebnis vor deinem Einsatz festgelegt war. Das ist mehr Transparenz, als ein konventionelles Online-Casino technisch bieten kann, und besser als eine Zertifizierung, der man glauben muss.
Die Drittanbieter-Spiele sind nicht manipulierbar. Der Zufallsgenerator läuft bei den Studios — Pragmatic Play, Evolution, Hacksaw Gaming, Nolimit City, Play’n GO — und wird von Prüflabors zertifiziert. Ein Betreiber kann die Mathematik eines integrierten Slots nicht nachträglich verstellen.
Auszahlungen funktionieren. 5–15 Minuten Bearbeitung, Mindestauszahlung 15 $, keine Auszahlungsgebühr, sobald die Einzahlung einmal umgesetzt wurde. Das ist der Bereich, in dem unseriöse Anbieter zuerst auffallen — hier fällt Rainbet nicht auf.
Das Belohnungssystem ist ehrlich gebaut. Rakeback alle 15 Minuten als Echtgeld ohne Umsatzanforderung ist strukturell besser als ein grosses Willkommenspaket mit hohem Umsatzfaktor.
Es gibt eine Lizenz. Keine Schweizer, aber eine formale Grundlage mit registrierter Gesellschaft — ein Unterschied zu Plattformen, die gar keine haben.
Die Anjouan-Lizenz, ehrlich bewertet
Sie wird in der Branche gern als Qualitätssiegel präsentiert und ist keines. Das Anjouan Gaming Board verlangt eine registrierte Gesellschaft und Grundanforderungen, aber die Aufsicht ist nicht mit der ESBK oder der Gespa vergleichbar: Es gibt keine Einzelbewilligung pro Spiel wie nach Art. 16 Abs. 1 BGS, keine mit Art. 68 BGS vergleichbaren Sorgfaltspflichten und keine Stelle, die ein Schweizer Kunde praktisch anrufen könnte.
Richtig eingeordnet ist sie: mehr als nichts, deutlich weniger als eine Konzession. Sie macht Rainbet nicht zu einem Betrugsfall — und sie ersetzt in der Schweiz keinen einzigen der Mechanismen, die oben fehlen.
Unser Urteil und unsere Bewertung
Als Plattform ist Rainbet überdurchschnittlich: über 8’000 Spiele von erstklassigen Studios, technisch vorbildliche eigene Spiele, schnelle Krypto-Auszahlungen und ein Belohnungssystem, das Stammspieler besser behandelt als Einmalbesucher. Wer fragt, ob hier abgezockt wird, bekommt von uns ein Nein.
Für die Schweiz fällt die Abwägung trotzdem negativ aus, und zwar aus Gründen, die nicht verhandelbar sind:
- keine Konzession, keine Online-Erweiterung, keine ESBK-Spielbewilligungen, keine Gespa-Bewilligung;
- rainbet.com auf der Gespa-Sperrliste seit dem 25.11.2025 und damit eine gesetzlich vorgeschriebene Providersperre;
- die Spielsperre nach Art. 80 BGS wirkt nicht — für jeden, der sie braucht, ist das disqualifizierend;
- keine Aufsicht, kein Sozialkonzept nach Schweizer Vorgabe, keine Schlichtungsstelle;
- Gewinne vollumfänglich steuerbar zu ordentlichen Sätzen, mit Deklarationspflicht bei dir;
- Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 Abs. 1 Bst. b mit Busse bis 500’000 Franken bedroht.
Strafbar machst du dich nicht. Geschützt bist du auch nicht. Wer in der Schweiz online spielen will und Wert auf Schutzmechanismen und eine Ansprechstelle legt, ist bei einer konzessionierten Schweizer Spielbank mit Online-Erweiterung richtig — das ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Haus, sondern die Feststellung, wo die Mechanismen tatsächlich greifen.
Wenn Glücksspiel zum Problem wird
Glücksspiel kostet auf Dauer Geld; das ist das Geschäftsmodell und keine Unterstellung. Setz dir vorher ein Budget, das du verlieren kannst, und spiele nie, um Verluste zurückzuholen.
In der Schweiz erreichst du die Helpline 0800 040 080 des interkantonalen Programms «Spielen ohne Sucht»: 24 Stunden, kostenlos, anonym, getragen von 18 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein. Kantonale Beratungsstellen und eine Online-Beratung findest du auf sos-spielsucht.ch. Und noch einmal, weil es der wichtigste Satz hier ist: Eine Spielsperre nach Art. 80 BGS hält dich bei einem Offshore-Anbieter nicht auf. Wenn du dich sperren liessest, ist ein nicht bewilligtes Angebot nicht die Lücke im System — es ist das Risiko, gegen das die Sperre gedacht war.
Mehr auf unserer Seite zum verantwortungsvollen Spielen. Wer hinter dieser Einschätzung steht und wie wir arbeiten, steht auf Über uns. Nur 18+.
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Häufige Fragen
Welche Erfahrungen gibt es mit Rainbet?
Als Plattform schneidet Rainbet in unserem Test gut ab: über 8'000 Spiele von erstklassigen Studios, Auszahlungen in 5–15 Minuten ab 15 $, nachrechenbar faire Originals und ein Belohnungssystem, das Stammspieler besser behandelt als Einmalbesucher. Wer fragt, ob dort abgezockt wird, bekommt von uns ein Nein. Für die Schweiz fällt die Bewertung trotzdem negativ aus, und zwar nicht wegen der Spiele, sondern wegen des Rahmens: keine Konzession, die Domain auf der Gespa-Sperrliste, keine wirksame Spielsperre und vollumfänglich steuerbare Gewinne.
Ist Rainbet in der Schweiz legal?
Nein. Rainbet ist in der Schweiz kein bewilligtes Angebot. Für Online-Spielbankenspiele braucht es eine Konzession, die der Bundesrat nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 BGS ausdrücklich für den Online-Betrieb erweitert hat, plus eine Einzelbewilligung der ESBK pro Spiel nach Art. 16 Abs. 1 BGS. Für Online-Sportwetten braucht es nach Art. 21 BGS eine Bewilligung der interkantonalen Behörde. Rainbet hat nichts davon, und rainbet.com steht seit dem 25.11.2025 auf der Gespa-Sperrliste.
Mache ich mich strafbar, wenn ich dort spiele?
Nein. Wir haben den Strafkatalog des BGS vollständig durchgesehen: Art. 130 erfasst das Durchführen, Organisieren und Zur-Verfügung-Stellen von Spielen ohne Konzession, Art. 131 unter anderem Werbung für nicht bewilligte Geldspiele. Eine Strafnorm für das Teilnehmen existiert nicht. Der Gesetzgeber nimmt Anbieter und Werbende ins Visier, nicht Spielerinnen und Spieler.
Ist Rainbet ein Betrug?
Nach allem, was überprüfbar ist: nein. Die Originals sind provably fair und von dir selbst nachrechenbar, die Drittanbieter-Slots laufen auf zertifizierten Generatoren der Studios, und Auszahlungen gehen in der Praxis in 5–15 Minuten raus. «Nicht legal in der Schweiz» und «Betrug» sind zwei verschiedene Vorwürfe, und nur der erste trifft zu.
Was ist die Anjouan-Lizenz wert?
Wenig im Vergleich zu einer schweizerischen Konzession, aber mehr als keine Lizenz. Sie verlangt eine registrierte Gesellschaft und Grundanforderungen, bietet aber keine mit der ESBK oder der Gespa vergleichbare Aufsicht, keine durchsetzbare Schlichtungsstelle für Schweizer Kunden und keine Einzelprüfung der Spiele. Rechne sie als formale Grundlage ein, nicht als Verbraucherschutz.
Hilft mir eine Schweizer Spielsperre bei Rainbet?
Nein, und das ist der gravierendste Punkt. Die Spielsperre nach Art. 80 BGS verpflichtet Schweizer Spielbanken und bewilligte Grossspiel-Veranstalterinnen. Ein Offshore-Anbieter ist an diese Sperrdatei nicht angeschlossen. Wer sich sperren liess, um Abstand zu gewinnen, findet bei einem nicht bewilligten Angebot keine Hürde — Hilfe gibt es rund um die Uhr unter 0800 040 080.
Kann ich verlorenes Geld zurückfordern?
Verlass dich nicht darauf. Es gibt keine schweizerische Schlichtungsstelle für einen nicht bewilligten Anbieter, und die Durchsetzung eines Anspruchs gegen eine Gesellschaft mit Sitz auf den Komoren ist aufwendig und unsicher. Wer mit der Erwartung einsetzt, Verluste später zurückholen zu können, sollte gar nicht einsetzen.
Muss ich Gewinne versteuern?
Ja, vollumfänglich. Der Freibetrag von 1'071'000 Franken nach Art. 24 Bst. i^bis DBG gilt nur für Geldspiele, die nach dem BGS zugelassen sind. Rainbet ist nicht zugelassen: Gewinne sind ab dem ersten Franken steuerbares Einkommen zu ordentlichen Einkommenssteuersätzen, und weil kein schweizerischer Veranstalter Verrechnungssteuer abzieht, deklarierst du selbst.